Brandschutzmanagement

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SIEGELHAUS – Brandschutzmanagement

Für Betriebe und Einrichtungen können sich Brandereignisse nicht nur durch die direkten Schäden durch Feuer– und Raucheinwirkung nachteilig auswirken. Neben den Gefahren für Gesundheit und Leben von Menschen sowie Sachwerte kann die Betriebsunterbrechung aufgrund eines Brandes ein Unternehmen weit mehr schädigen, als eine Feuer– oder Betriebsunterbrechungs-Versicherung abdecken können. Der Image–Schaden kann enorm sein aber vor allem werden sich Kunden zwischenzeitlich neu orientieren müssen und möglicherweise nicht zu dem Geschädigten zurückkehren. Auf diese Weise ist schon so manches Unternehmen vom Markt verschwunden, obwohl alle direkten Schäden und der Betriebsausfall versichert waren.
Den betrieblichen Aufgaben im Brandschutz kommt aber nicht nur daher eine immer größere Bedeutung zu. Brandschutz ist ein äußerst komplexes Thema geworden.

Schaut man auf die Statistiken der Versicherer, so sind technische Defekte und menschliches Fehlverhalten die häufigsten Brandursachen. Meistens sind aber mehrere Ursachen im Spiel, die als einzelne organisatorische oder technische Mängel nicht allein zu einem Brandschaden geführt hätten. Die Schäden im Bereich von Einrichtungen und Betrieben sind in der Regel zudem im Einzelfall wesentlich höher als im privaten Bereich.

Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer finden sich auch in gesetzlichen Regelwerken zum Arbeitsschutz Vorgaben, die den Brandschutz betreffen. Für alle Bereiche sind danach Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen und damit auch komplexe Zusammenhänge zu betrachten, die zu einem Brand führen können. Die einzelnen Maßnahmen des organisatorischen Brandschutzes reichen für sich genommen schon lange nicht mehr aus, um gegen Brandgefahren geschützt zu sein. Um den heute vorherrschenden komplizierten organisatorischen Strukturen und Arbeitsprozessen gerecht zu werden, ist ein kontinuierlicher Prozess notwendig, ist ein Brandschutzmanagement mit verschiedenen Komponenten erforderlich.

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner bei:

  • Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung nach DIN 14096 (Teile A, Bund C)
  • Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen (Gefährdungsbeurteilungen)
  • Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  • Mitwirken bei der Ermittlung von Brand– und Explosionsgefahren
  • Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen und Arbeitsrichtlinien, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei Planung und Umsetzung von baulichen, technischen und organisatorische Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu–, Um– und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
  • Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
  • Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
  • Kontrollieren, dass Flucht– und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken

Unsere Experten können für Sie folgende Aufgaben sicherstellen:

  • Planen, organisieren und durchführen von Räumungsübungen
  • Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
  • Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
  • Aus– und Fortbildung von Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen sowie Beschäftigte mit besonderen Aufgaben im Brandfall (Brandschutzhelfer)
  • Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
  • Prüfen der Lagerung (und/oder der Einrichtungen zur Lagerung) von brennbaren festen Stoffen, Flüssigkeiten und Gasen
  • Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht– und Rettungswege
  • Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht– und Rettungswegen
  • Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
  • Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von Brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Berufsgenossenschaften und den Gewerbeaufsichtsämtern
  • Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen
  • Dokumentieren aller Tätigkeiten im Brandschutz

Siegelhaus – Ihr kompetenter Ansprechpartner in Fragen rund um den Brandschutz.

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